AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Verleih von Sport- und Freizeitausrüstung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus folgenden Teilen:
  • Die Paragrafen §1 bis §6 regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Erich Kreutner Like2Skike, Winterstraße 5a, 90522 Oberasbach (nachfolgend Erich Kreutner) als dem Betreiber des Verleihs und dem Kunden.
  • Die Paragrafen §7 bis §11 regeln die Rechte und Pflichten des Kunden beim Leihen (z.B. Entgegennahme und Rückgabe an der Verleihstation) und bei der Nutzung der Verleihgegenstände.
§1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen Erich Kreutner und einem Kunden für das Verleihen (kostenlos oder gegen Bezahlung) von Sport- und Freizeitausrüstung abgeschlossen wird.
  2. Die Abgabe einer Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Sie begründet jedoch noch keinen Vertrag. Der Kunde ist an seine Bestellung höchstens zwei Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Bestellung bzw. schriftliche Quittierung des Verleihs oder durch die Übergabe der Verleihgegenstände zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. Quitierung und diesen AGB, die der Kunde mit der Bestellung bzw. spätestens mit dem Empfang der Leistungen anerkennt.
    Erich Kreutner ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
  3. Die angebotene Vorab-Buchung ist eine Bestellung gem. §1 Abs. 2, die angebotene Reservierung dagegen nur eine unverbindliche Absichtsbekundung.
  4. Der Kunde kann einen Vertrag bis 12 Uhr am Tag vor dem ersten Tag der Verleihdauer bzw. bei Fernleihe vor dem Versandttag kündigen (Stornierung), außer der Vertrag resultiert aus der Einlösung eines Gutscheins bei dessen Verkauf bzw. Vergabe ein Preisnachlass gewährt wurde. Ein bezahltes Pfand wird sofort zurückerstattet. Der bezahlte Leihpreis wird auf den Leihpreis zukünftiger Leihvorgänge des Kundens ein Jahr lang angerechnet (das Jahr beginnt mit dem Tage der Kündigung) oder der Kunde kann den bezahlten Leihpreis unter Abzug einer Stornogebühr in Höhe von 50% des Leihpreises für den ersten vollen Tag mindestens jedoch 15€ innerhalb von einer Woche zurück verlangen (die Woche beginnt mit dem Tage der Kündigung).
  5. Nur wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Bestellung vollendet hat, kann Kunde von Erich Kreutner werden.
  6. Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Erich Kreutner übertragen werden.
§2. Vertraulichkeit durch den Kunden
  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass persönliche Informationen für die Bestellung oder für die Inanspruchnahme der Leistungen von Erich Kreutner, insbesondere sein persönliches Passwort für den Like2Skike Online-Shop oder Informationen im Zusammenhang mit dem Öffnungs-Code für ein Verleih-Schließfach, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
  2. Sollten dem Kunden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine persönlichen Informationen für die Bestellung oder in Anspruchnahme von Leistungen von Erich Kreutner missbräuchlich verwendet werden, ist er verpflichtet Erich Kreutner unverzüglich darüber zu informieren.
§3. Preisermittlung, Zahlungsfälligkeit, Ausschluss der Aufrechnung
  1. Die Preisermittlung für Verleih- und Nebenleistungen, wie ergänzende Serviceleistungen, Reparaturen, nicht vertragsgemäße Nutzung und ähnliches, von Erich Kreutner erfolgt gemäß den jeweils bei Bestellung gültigen Preisen.
  2. Der Preis ist bei Übersendung der Auftragsbestätigung fällig.
  3. Gegen Ansprüche von Erich Kreutner kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn seine Ansprüche, die das Zurückbehaltungsrecht begründen, aus demselben Vertragsverhältnis gründen.
§4. Zahlung und Zahlungsverzug
  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für Verleih- und Nebenleistungen sowie das Pfand per den zum Zeitpunkt der Bezahlung von Erich Kreutner angeboteten Möglichkeiten zu bezahlen, siehe akzeptierte Zahlungsmethoden. Im Falle von „Vorkasse (Banküberweisung)“ ergibt sich der zu zahlende Gesamtbetrag aus der Vorausrechnung, die in der Auftragsbestätigung enthalten ist, und die Zahlung hat innerhalb von 6 Werktagen, spätestens jedoch bis 12 Uhr am Tag vor dem ersten gebuchten Verleihtag, zu erfolgen.
  2. Zahlt der Kunde auf die Vorausrechnung von Erich Kreutner nicht innerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Frist, ist Erich Kreutner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei Erich Kreutner.
  3. Nach Rückgabe der Verleihgegenstände oder bei nicht bzw. nur teilweiser Rückgabe spätestens, wenn das Pfand aufgebraucht ist, erhält der Kunde eine Rechnung über den endgültigen Preis. Falls bei Vorkasse ein Pfand bezahlt wurde, wird diese dabei, ggf. unter Anrechnung von Vorgängen welche nicht automatisch erfasst werden können (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung sowie etwaige Service-Gebühren), zurückgewährt.
  4. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 6 von 100 über dem gültigen Basiszinssatz berechnet.
  5. Ist der Kunde mit Zahlungen im Verzug, ist Erich Kreutner berechtigt, alle weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, sowie die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.
§5. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
  1. Es wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts vereinbart.
  2. Für folgende Fälle ist als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Fürth vereinbart:
    • Der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat,
    • der Kunde ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder
    • der Kunde hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung ist nicht bekannt.
§6. Sonstiges
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
§7. Nutzungsvorschriften
  1. Die Nutzung beginnt mit der Entgegennahme des Verleihgegenstandes bzw. mit dem Öffnen eines Schließfaches in dem der bestellte Verleihgegenstand (was hier und im Folgenden für einen Verleihgegenstand beschrieben ist, gilt sinngemäß auch für mehrere Verleihgegenstäde, die im Rahmen eines Vertrages verliehen werden) bereitgestellt wurde und endet mit dem ordnungsgemäßen Verschließen des Schließfaches nach dem letzten Wiedereinlegen des Verleihgegenstandes. Die Nutzung endet außerplanmäßig, wenn der Verleihgegenstand dem Kunden abhanden kommt und nicht wieder in seinen Besitz zurück gelangt.
  2. Erfolgt die Rückgabe nicht ordnungsgemäß kann Erich Kreutner eine zusätzliche Service-Gebühr erheben.
  3. Die Verleihgegenstände dürfen nicht genutzt bzw. nicht gebraucht werden:
    1. von Personen, die jünger als 14 Jahren sind,
    2. von Personen, die 14 oder 15 Jahre alt sind, ohne Begleitung durch Erwachsene,
    3. für die Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern – außer der Verleihgegenstand ist gemäß seiner Gebrauchsanleitung ausdrücklich dafür vorgesehen,
    4. für die Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen,
    5. zur Weitervermietung oder
    6. von Personen, die unter Einfluss von Alkohol- und/ oder Drogen stehen.
  4. Vor der Nutzung eines Verleihgegenstandes muss sich der Kunde mit der Funktionsweise und dem richtigen Gebrauch vertraut machen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die speziellen Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen, z.B. gemäß Gebrauchsanleitung, sowie die allgemeinen Regeln und Sicherheitsbestimmungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Transport des Verleihgegenstandes stehen, z.B. sportartspezifische Vorfahrts- und Verhaltensregeln, Warnungen vor gefährlichen Gebieten, Sicherung von Ladung, etc., zu beachten.
  6. Ein Verleihgegenstand darf vom Kunden nicht an Orten oder auf eine Art abgestellt werden, die die Sicherheit Dritter gefährden oder die bei Dritten auf andere Weise zu einen Schaden führen könnten.
  7. Ein Verleihgegenstand muss jederzeit vor Diebstahl geschützt werden, auch wenn er beispielsweise nur vorübergehend abgestellt wird.
  8. Es ist untersagt, Eingriffe an einem Verleihgegenstand vorzunehmen oder Umbauten daran durchzuführen.
  9. Bei unberechtigter Nutzung ist Erich Kreutner jederzeit berechtigt dem Kunden die weitere Nutzung des Verleihgegenstandes zu untersagen. Zudem kann Erich Kreutner zusätzliche Service-Gebühren erheben. Weiterhin sind ggf. anfallenden behördlichen Gebühren vom Kunden zu tragen.
§8. Verleihdauer
  1. Die bestellte Verleihdauer ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Quittierung. Sie kann sich durch folgende Umstände verändern:
    1. Probleme bei der Entgegennahme des Verleihgegenstandes, z.B. beim Öffnen des Zahlenschlosses des Schließfaches. In einem solchen Fall hat der Kunde unverzüglich den Kundenservice von Erich Kreutner zu informieren.
    2. Probleme bei der Rückgabe des Verleihgegenstandes. In einem solchen Fall hat der Kunde unverzüglich den Kundenservice von Erich Kreutner zu informieren.
    3. Verspätete Rückgabe, die der Kunde zu verantworten hat.
§9. Zustand der Verleihgegenstände
  1. Erich Kreutner bemüht sich, sämtliche Verleihgegenstände jederzeit in einem sicher verwendbarem Zustand zu halten. Sollte ein Kunde feststellen, dass sich ein von ihm geliehener Verleihgegenstand nicht mehr in einem sicher verwerndbaren Zustand befindet, ist er verpflichtet, Erich Kreutner umgehend über den Mangel zu informieren.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Entgegennahme des Verleihgegenstandes auf Indizien bzgl. eines Fremdeinwirkens zu achten, z.B. offene Schließfachtüre oder beschädigtes Schließfach, und vor der Nutzung den Verleihgegenstand auf Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere ist er auf offensichtliche Beschädigungen sowie auf das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben zu prüfen.
  3. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Sicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, oder tritt er während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich Erich Kreutner mitzuteilen und den Verleihgegenstand fortan nur noch auf eine sicher Weise zu nutzen, beispielsweise indem er ihn nicht mehr gebraucht. Auch kleinere Mängel, die die Nutzung nur beeinträchtigen, jedoch nicht die Sicherheit reduzieren, sind Erich Kreutner unverzüglich zu melden.
§10. Haftung
  1. Das Inanspruchnehmen der Leistungen von Erich Kreutner, insbesondere das Leihen und die Nutzung eines Verleihgegenstandes, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von Erich Kreutner gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
  2. Der Kunde haftet für Schäden, die ab dem Zeitpunkt an dem ein Verleihgegenstand für ihn zur Entgegennahme im Schließfach bereitgestellt wurde bis zum Ende der Nutzung entstehen – außer der Schaden erfolgt vor der Nutzung und steht offensichtlich in keinerlei Zusammenhang mit dem Kunden. Ein zurüchgegebener Verleihgegenstand wird von Erich Kreutner innerhalb von 72 Stunden nach dem letzten Tag der Verleihdauer auf Schäden inspiziert. Der Kunde wird von Erich Kreutner bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert. Für Schäden, die dem Kunden von Erich Kreutner nicht innerhalb 72 Stunden nach dem letzten Tag der Verleihdauer angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht.
  3. Für Schäden infolge Beschädigung oder Diebstahl (nachgewiesen durch eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle) eines Verleihgegenstandes für die der Kunde haftet, haftet er entsprechend der anfallenden Material- und Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des jeweilig zweifachen normalen Pfands (das normale Pfand wird im Webshop für nicht registrierte Nutzer angezeigt). Diese Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Kunde die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst zu vertreten hat. Zudem gilt im Fall eines Schadens, für den der Kunde haftet, die Leistung von Erich Kreutner als vollstädig erbracht.
  4. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die Erich Kreutner aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht entstehen.
  5. Erich Kreutner haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Erich Kreutner, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Erich Kreutner haftet nicht für Schäden an den mit einem Verleihgegenstand transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung von Erich Kreutner ausgeschlossen.
  6. Eine Haftung von Erich Kreutner entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Nutzung eines Verleihgegenstandes gemäß §7.
§11. Verhalten bei Unfall
  1. Bei einem Unfall, bei dem außer dem Kunden auch Sachen Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch Erich Kreutner zu verständigen.
  2. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden von Erich Kreutner.